Ausländer- und Asylrecht Nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet.
Hier gibt es beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration verschiedenste Problemkonstellationen, die anwaltliche Hilfe erforderlich machen können.
Das Asylrecht, wie das gesamte Aufenthaltsrecht der politischen Flüchtlinge, hat in den letzten Jahren erhebliche Einschränkungen erfahren. Auch ist das Verfahren selbst für die Antragsteller schwierig ausgestaltet.
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