| Elternunterhalt und Pflegekosten |
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In zunehmendem Maße werden Kinder vom Träger der Sozialhilfe finanziell in Anspruch genommen, wenn ein Elternteil oder beide Eltern sich in einem Alten- oder Pflegeheim befinden. Wenn das Einkommen odert die Rente nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, versuchen die Träger der Sozialhilfe die Kosten im Wege des übergeleiteten Anspruchs auf Elternunterhalt an die Kinder weiterzugeben.
Wenn absehbar ist, daß eine solche Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger bevorsteht, sollte baldmöglichst anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Das konkrete Verfahren beginnt mit einer Aufforderung des Sozialhilfeträgers, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen. Auf Basis dieser Auskunft teilt der Sozialhilfeträger dann mit, in welcher Höhe nach seiner Auffassung ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht. Diese Mitteilung, die Sie sorgfältig prüfen sollten, ist rechtlich nur eine unverbindliche Meinungsäußerung des Sozialhilfeträgers, nicht etwa ein rechtsverbindlicher Bescheid. Kann eine Einigung nicht erreicht werden, muß der Sozialhilfeträger Sie vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht verklagen. |