| Die eingetragene Lebenspartnerschaft |
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Zum 1.08.2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurde das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner neu geschaffen. Zwar existieren Parallelen zum Eherecht, jedoch sind Unterschiede nicht zu verkennen. Aus diesem Rechtsinstitut ergeben sich für die Dauer des Bestehens der Partnerschaft unterhalts-, namens- und vermögenrechtliche Fragen bis hin zur Regelung sorgerechtlicher Befugnisse. Auch ein Ausländer kann, unabhängig vom Recht seines Heimatstaates, eine Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht eingehen. Im Lebenspartnerschaftsgesetz wird weiter dem überlebenden Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht eingeräumt und es werden Regelungen für die Trennung der Partner, sowie der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen. Beratungsbedarf besteht insbesondere:
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