Strafrecht
Strafrechtliche Vertretung bedeutet, die Rechte von Menschen vor Polizei,Staatsanwaltschaft oder Strafgericht zu vertreten, die an einem Strafverfahren beteiligt sind. Dies sind in der Regel der oder die Angeklagte, jede durch die Tat verletzte Person, sowie die Zeugen einer Straftat.
Häufig bedeutet diese Tätigkeit die Verteidigung eines Mandanten gegen unberechtigte Vorwürfe strafbaren Verhaltens (Strafverteidigung).
Weniger bekannt ist, dass sich auch das Opfer einer Straftat im Strafverfahren zur Durchsetzung eigener Interessen der Hilfe eines Anwalts bedienen kann (Vertretung von Opfern). Hierbei gibt es zum einen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich aktiv mitgestaltend am Verfahren zu beteiligen, ib. durch Auftreten als Nebenkläger. Zum anderen gibt es für Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) vom Staat zu beantragen.
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