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Ein laufendes Strafverfahren bedeutet in der Regel eine erhebliche Belastung für den unter Tatverdacht stehenden Beschuldigten.
Bei Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens ist die Hinzuziehung eines Verteidigers zu frühestmöglichen Zeitpunkt geboten. Bereits in dieser frühen Phase wird der spätere Verfahrensverlauf durch Einlassungen wesentlich vorgeprägt.
Nur über einen Anwalt ist möglich, Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu erhalten, um die erhobenen Tatvorwürfe genau kennen zu lernen.
Über den Verteidiger erhalten die Betroffenen realistische Informationen über die Möglichkeiten effektiver Verteidigung im Verfahren und das zu erwartende Ergebnis. Der Verteidiger wird aufgrund der Akteneinsicht, der Besprechungen mit dem Mandanten und den Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft eine Strategie zur Strafverteidigung ausarbeiten.
In diesem Stadium wird gleichfalls abzuklären sein, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung (Einstellung des Strafverfahrens oder Erlaß eines Strafbefehls) zu beenden.
Die Tätigkeit des Anwalts in Strafsachen wird nur selten von einer Rechtsschutzversicherung gezahlt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt meist nur bei Verkehrsstrafsachen und bei Vergehen, die auch fahrlässig begangen werden können, solange keine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.
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